Die wichtigsten Neuerungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Am 21.5.2021 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in der digitalen Arbeitswelt“ (kurz: „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“) beschlossen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/28899) wurde in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen (BT-Drs. 19/29819). Mehrere Anträge der Opposition wurden abgelehnt. Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner Plenarsitzung am 28.5.2021 bereits gebilligt, sodass mit einer zeitnahen Verkündung zu rechnen ist. Ziel des Gesetzes ist laut der Gesetzesbegründung u. a., die Gründung von Betriebsräten zu fördern. Die Mitbestimmung durch einen Betriebsrat sei ein Schlüsselfaktor für die Gestaltung der modernen Arbeitswelt, allerdings verfügten zuletzt nur noch 9 % der betriebsratsfähigen Betriebe in Westdeutschland und 10 % in Ostdeutschland über einen Betriebsrat. Nur rund 41 % der Arbeitnehmer in Westdeutschland, sowie 36 % in Ostdeutschland seien durch Betriebsräte vertreten (BT-Drs. 19/28899, S. 13). Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die anstehenden Änderungen.