ZDF Spezial: Deutschland im harten Shutdown

Mit dem Shutdown einher gehen auch Schließungen von Schulen und Kitas. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott erklärt im Interview mit dem ZDF – Spezial „Deutschland im harten Shutdown“ die arbeitsrechtlichen Vorgaben. Hierbei betont er, dass mangels rechtlichen Anspruchs auf das Homeoffice entsprechende Abreden nur einverständlich getroffen werden können. Unter bestimmten Umständen kann allerdings von Eltern ein staatlicher Entschädigungsanspruch in Anspruch genommen werden. Dieser besteht derzeit allerdings nur dann, wenn keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit besteht.

Soweit es in Schulen eine Notbetreuung gibt, scheidet der Anspruch aus. Wer als Arbeitnehmer dies dadurch umgehen will, dass er sich selbst krankmeldet, geht ein hohes Risiko ein: Das Vortäuschen einer nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit kann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.