ZDF: Entschädigungszahlungen bei Schulschließung

Schule zu, Kita dicht? Kein HomeOffice möglich? Der neu geschaffene Entschädigungsanspruch (§ 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz) ist eine sinnvolle Ausnahme des Prinzips „Ohne Arbeit kein Lohn“, der eine gerechte Lastenverteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern darstellt, auch wenn man über Einzelheiten wie z.B. Anspruchsdauer und Höhe der Zahlung sicherlich diskutieren kann. 

Für das ZDF (Heute + v. 21.4.2020) durfte unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott dazu eine kurze Einschätzung geben. Den Beitrag können Sie über die website des ZDF abrufen (ab Minute 6.00).