NDR: Urlaub im Risikogebiet: Worauf müssen Angestellte achten?

Die Herbstferien stehen vor der Tür. Einerseits ist es verständlich, dass viele Arbeitnehmer nach den „ausgefallenen Sommerferien“ nun in die Sonne reisen wollen. Andererseits steigen weltweit die Infektionszahlen und werden Risikogebiete ausgeweitet. Reiserückkehrern droht damit eine häusliche Quarantäne. Arbeitsrechtlich ist der Arbeitnehmer zwar frei in seiner Entscheidung, wo er urlaubt. Für Zeiten einer häuslichen Quarantäne muss der Arbeitgeber aber kein Gehalt zahlen – ist kein HomeOffice möglich, so muss der Arbeitnehmer (bezahlten) Urlaub dafür in Anspruch nehmen. Auch staatliche Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz scheiden richtigerweise aus, wenn der Arbeitnehmer bewusst in ein bestehendes Risikogebiet reist.

Mit Moderatorin Susanne Stichler und dem Virologen Hendrik Streeck konnte sich unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott heute bei NDR Info über die weitere Entwicklung mit Blick auf Impfstoffe, Reisen und das Arbeitsrecht austauschen. Der Beitrag ist hier abrufbar.