Heute.de: US-Konzern macht Schluss mit Rauchern

„Rauchen Sie?“ – wer diese Fragen bei dem US-Konzern U-Haul bejaht, bekommt keine Stelle angeboten. Mitarbeiter müssen sich zudem verpflichten, an regelmäßigen Nikotintests teilzunehmen. Wer dadurch der Falschangabe im Vorstellungsgespräch enttarnt wird, verliert seinen Job. Wäre eine solche Handhabe auch in Deutschland zulässig? Dürften Arbeitgeber zulässig eine solche Frage stellen und den Arbeitsvertrag später anfechten, wenn sie erfahren, dass ihr Mitarbeiter sie belogen hat?

In Deutschland wäre dies nicht möglich, erläutert Prof. Dr. Michael Fuhlrott gegenüber dem ZDF / heute.de. Zwar dürften auch hier Firmen vorgeben, ob am Arbeitsplatz geraucht werden darf oder nicht, eine generelle Regel, die Mitarbeitern auch in ihrer Freizeit das Rauchen verbietet, verstoße aber gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers.

Auch Nikotintests und Fragen nach dem Nikotinkonsum des Bewerbers seien bis auf wenige Ausnahmen unzulässig, weil die Entscheidung zu rauchen eine rein private sei und die Berufsfähigkeit nicht beeinflusse. Fuhlrott dazu gegenüber dem ZDF: „Bei solchen Fragen darf der Bewerber im Gespräch lügen – sollte sich später herausstellen, dass er die Unwahrheit gesagt hat, kann der Arbeitsvertrag im Nachhinein nicht angefochten werden!“