Handwerksblatt: „Alle E-Mails“ müssen nicht herausgegeben werden

Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott ordnet die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Auskunftsanspruch für das Handwerksblatt ein. Im Beitrag „DSGVO-Auskunft: „Alle E-Mails“ müssen nicht herausgegeben werden“ werden der Umfang des Auskunftsanspruchs und die Folgen bei dessen Verletzung dargestellt. Anschließend werden die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.4.2021 (Az.: 2 AZR 342/20) auf den Auskunftsanspruch diskutiert.

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