DHZ: Coronabedingte Schließung: Arbeitgeber müssen keinen Lohn zahlen

Die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ) stellt in ihrer Ausgabe vom 11.01.2022 die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.10.2021 (Az.: 5 AZR 211/21) dar, wonach Arbeitgeber für Zeiten coronabedingter Schließungsanordungen nicht das Betriebsrisiko tragen und damit auch keine Lohnzahlungen an ihre Beschäftigten schulden.

Für den Beitrag stand unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott als Interviewpartner Rede und Antwort.

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