Deutschlandfunk: Kann ich außerdienstlich machen, was ich will?
28.08.2020
Für den Deutschlandfunk diskutiert unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott im Gespräch mit Moderator Armin Himmelrath, ob und unter welchen Bedingungen außerdienstliches Verhalten eines Arbeitnehmers arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Grundsätzlich könne der Arbeitnehmer in seiner Freizeit das machen, was er wolle. Arbeitsrechtliche Konsequenzen könne ein außerdienstliches Verhalten nur im Ausnahmefall nach sich ziehen – nämlich dann, wenn ein Bezug zum Arbeitgeber hergestellt wird.
Das Interview in Textform können Sie hier lesen.
Den siebenminütigen Radiobeitrag können Sie hier abrufen.