BILD: Kurzarbeitergeld steigt auf bis zu 87%
Die Bundesregierung hat beschlossen, die im Koalitionsausschuss diskutierte sukzessive Erhöhung des Kurzarbeitergelds von derzeit 60 bzw. – mit Kindern – 67% auf 80 bzw. – mit Kindern – 87% vorzunehmen. Hierzu ist bereits ein Gesetzesentwurf in Vorbereitung, der zeitnah verabschiedet werden soll.
Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott hat dazu in einem kurzen Interview darauf hingewiesen, dass – bei aller Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung – Arbeitgeber, die bereits derzeit freiwillig Aufstockungsbeiträge leisten, von der Erhöhung ebenfalls profitieren müssen. „Sichergestellt werden müsste, dass Arbeitgeber, die bereits bisher freiwillige Aufstockungsleistungen gewähren, von der gesetzlichen Erhöhung profitieren und diese auf die eigenen Zahlungen angerechnet wird“, so Fuhlrott gegenüber der BILD-Zeitung am 29.4.2020.