Fuhlrott Hiéramente & von der Meden Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (FHM) ist eine auf Arbeitsrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Hamburg. Wir verbinden Expertise in der Beratung von Unternehmen und Führungskräften mit wissenschaftlichem Anspruch und forensischer Erfahrung.
Im Arbeitsrecht berät die Kanzlei Unternehmen und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Im Wirtschaftsstrafrecht sind wir in der Individual- und Unternehmensverteidigung aktiv. Wir beraten aber auch Einzelpersonen und Unternehmen, die durch strafbare Handlungen geschädigt worden sind.
Die Verzahnung der Arbeitsbereiche ermöglicht die effiziente und professionelle Durchführung interner Untersuchungen, die unternehmensinterne Aufarbeitung von Regelverstößen sowie die strategische Begleitung von Unternehmenskrisen.
Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das besonders von aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen beeinflusst wird. Die Rechtsprechung ist stark durch Einzelfallentscheidungen geprägt. Das deutsche Arbeitsrecht gewährt im internationalen Vergleich dem Arbeitnehmer ein vergleichsweise hohes Schutzniveau und spiegelt die historisch bedingte besondere Stellung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen wider. Hinzu kommen Einflüsse aus anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialversicherungsrecht, dem Datenschutzrecht, Steuerrecht oder öffentlich-rechtliche Vorgaben des Arbeitsschutzrechts. Letztlich geht es im Arbeitsrecht um die Zusammenarbeit von Menschen. Idealtypisch und in vielen Fällen entsprechen sich die Interessen von Unternehmen, Arbeitnehmern und deren Vertretungen mit Blick auf den gemeinsam angestrebten wirtschaftlichen Erfolg. Eine gute Beratung sollte diesen Zustand wahren, fördern und das wirtschaftliche Ziel nicht aus den Augen verlieren.
Beratungsspektrum
Unser Beratungsspektrum umfasst folgende Bereiche:
Unternehmerisches Handeln erfolgt in einem normativen Rahmen, der durch den deutschen und europäischen Gesetzgeber vorgegeben wird. Die Straf- und Bußgeldtatbestände des modernen Wirtschaftsstrafrechts erfassen dabei nicht nur Fälle bewusster Gesetzesumgehung, sondern belegen häufig auch fahrlässiges Verhalten mit Sanktionen. Damit steigt das Risiko für Unternehmer und Unternehmen in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden zu geraten. Diese können die Geschäftstätigkeit und den guten Ruf des Unternehmens beeinträchtigen und bringen das Risiko von Geldbußen und Maßnahmen der Vermögensabschöpfung mit sich.
In diesen, für Führungskräfte, Mitarbeiter und Unternehmensleitung wirtschaftlich und emotional belastenden Situationen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Beratungsspektrum
Wir verteidigen und beraten in folgenden Situationen:
Wir verbinden unsere Expertise im Arbeitsrecht und im Wirtschaftsstrafrecht insbesondere in dem Bereich interner Untersuchungen (internal investigations) zur privaten Aufklärung von Regelverstößen. Hier kommen uns auf der einen Seite unsere Kenntnis der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und auf der anderen Seite unsere Kenntnis von Unternehmensstrukturen aus arbeitsrechtlicher Perspektive zugute.
Beratungsspektrum
Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Wir sind weiterhin in der datenschutzrechtlichen Beratung und Begleitung von Unternehmen tätig. Unser Fokus liegt im Datenschutzrecht auf dem Beschäftigtendatenschutz sowie der datenschutzrechtlichen Begleitung interner Ermittlungen und nicht zuletzt dem Data Incident Management. Datenschutzrechtliche Vorgaben sind nicht erst seit der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten, haben seitdem aber zunehmend stärkeres Gewicht gewonnen. Ermittlungen, bei denen Beweismittel unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben gewonnen werden, unterliegen oftmals dem Risiko eines Beweisverwertungsverbots. Verstöße gegen das Datenschutzrecht sind zudem in hohem Maße bußgeldbewehrt, so dass die Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben essentiell ist.
Beratungsspektrum