Katharina Schäffer

Frankfurt

Katharina Schäffer berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Katharia Schäffer

Katharina Schäffer studierte Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität Kopenhagen. Bereits während ihres Studiums legte sie ihren Studienschwerpunkt auf das Arbeits- und Sozialrecht und nahm unter anderem erfolgreich am Moot Court des Bundesarbeitsgerichts teil. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer arbeitsrechtlichen Boutiquekanzlei in Hannover sowie in der Praxisgruppe Arbeitsrecht einer renommierten national und international agierenden Großkanzlei in Frankfurt am Main.

Auch während ihres Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main spezialisierte sich Frau Rechtsanwältin Schäffer im Arbeits- und Sozialrecht und absolvierte Stationen unter anderem bei einer renommierten Arbeitsrechts- und Großkanzlei in Frankfurt am Main sowie im Dezernat Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium. Frau Rechtsanwältin Schäffer war vor ihrer Tätigkeit bei FUHLROTT ARBEITSRECHT gut ein Jahr bei einer international und national agierenden Arbeitsrechtskanzlei tätig. Dort beriet und vertrat sie nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen sowie der Betreuung von Um- bzw. Restrukturierungen.

Frau Schäffer ist zudem Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht an einer Hamburger Hochschule.

Beratungsspektrum

  • Laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen von A(bmahnung) bis Z(ielvereinbarung)
  • Planung, Begleitung und Umsetzung betriebsändernder Maßnahmen
  • Verhandlung mit Betriebsräten und Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen
  • Gestaltung von Arbeitsbedingungen und individueller personeller Maßnahmen
  • Arbeitsrechtliche Prozessführung
  • Arbeits- und datenschutzrechtliche Begleitung von Internal Investigations
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Einführung arbeitsrechtlicher Compliancemaßnahmen wie Hinweisgeber oder Ombudsleute
  • Führungskräfteberatung und Kündigungsschutz
  • Beratung von Geschäftsführern und Organen

Mitgliedschaften

  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
  • Hamburgischer Anwaltsverein (HAV e.V.)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

Publikationen

  • Annahmeverzugslohn und ernsthafte Bewerbungsbemühungen – Urteilsanmerkung zu LAG Berlin-Brandenburg v. 30.9.2022, 6 Sa 280/22, ArbeitsrechtAktuell (ArbRAktuell) 2023, S. 214
  • Urlaub ohne Ende: Verfall und Verjährung – ArbeitsrechtAktuell (ArbRAktuell) 2023, S. 86 ff.
  • Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests – Urteilsanmerkung zu BAG v. 10.8.2022, 5 AZR 154/22, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RechtsprechungsReport (NZA-RR) 2022, S. 667
  • „Quiet Quitting“: Pflichtverletzung oder Vertragserfüllung? – ArbeitsrechtAktuell (ArbRAktuell) 2022, S. 579 ff.
  • Mehrarbeit – Abgeltung von Überstunden? – Arbeit und Arbeitsrecht (AuA) 2022, Heft 9, S. 8 ff.
  • Nacherfüllungsanspruch auf tarifliche Freistellungstage bei Arbeitsunfähigkeit – Urteilsanmerkung zu BAG v. 23.2.2022, 10 AZR 99/21, ArbeitsrechtAktuell (ArbRAktuell 2022), S. 312

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