Katharina Bodendieck

Hamburg

Katharina Bodendieck berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

In Bremen geboren und aufgewachsen studierte Katharina Bodendieck Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei mit sozialrechtlichem Schwerpunkt in Hannover.

Weitere arbeitsrechtliche Kenntnisse erwarb Frau Bodendieck während ihres Referendariats in der Personalabteilung eines namhaften Konzernunternehmens sowie im arbeitsrechtlichen Dezernat einer renommierten international agierenden Kanzlei. Dort war Frau Bodendieck auch bereits vor ihrer Anwaltstätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig.

Frau Bodendieck ist ist zudem Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg. Sie ist zudem regelmäßige Autorin arbeitsrechtlicher Fachbeiträge und Urteilsanmerkungen.

Beratungsspektrum

  • Laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen von A(bmahnung) bis Z(ielvereinbarung)
  • Planung, Begleitung und Umsetzung betriebsändernder Maßnahmen
  • Verhandlung mit Betriebsräten und Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen
  • Gestaltung von Arbeitsbedingungen und individueller personeller Maßnahmen
  • Arbeitsrechtliche Prozessführung
  • Arbeits- und datenschutzrechtliche Begleitung von Internal Investigations
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Einführung arbeitsrechtlicher Compliancemaßnahmen wie Hinweisgeber oder Ombudsleute
  • Führungskräfteberatung und Kündigungsschutz
  • Beratung von Geschäftsführern und Organen

Publikationen

  • Videoaufzeichnung unterliegt Beweisverwertungsverbot – Urteilsanmerkung zu LAG Niedersachsen v. 6.7.2022, 8 Sa 1149/20, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2023, S. 17
  • Kein Anspruch auf Durchführung eines bEM – Urteilsanmerkung zu BAG v. 7.9.2021, 9 AZR 571/20, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RechtsprechungsReport (NZA-RR) 2022, S. 161
  • Überlassung von Datenkopien erfordert hinreichend bestimmten Klageantrag – Urteilsanmerkung zu BAG v. 27.4.2021, 2 AZR 342/20, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RechtsprechungsReport (NZA-RR) 2021, S. 455
  • „Virtueller“ Gemeinschaftsbetrieb keine Betriebsänderung – Entscheidungsanmerkung zu LAG Berlin-Brandenburg v. 10.12.2020, 26 TaBVGa 1498/20, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2021, S. 171
  • Ein Nachtarbeitszuschlag ist auch bei Unterschreitung von 25% angemessen – Urteilsanmerkung zu BAG v. 15.7.2020, 10 AZR 123/19, GWR 2021, S. 18
  • Crowdworking: Auslaufmodell oder Arbeitsform der Zukunft? – ArbeitsrechtAktuell (ArbRAktuell) 2020, S. 639 ff.
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