Judith Herzig

Hamburg

Judith Herzig berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Judith Herzig studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Universität Oviedo (Spanien). Während ihres Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf legte Frau Herzig ihren Fokus auf das Arbeitsrecht und absolvierte ihre Stationen unter anderem im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie in der Personalabteilung eines namhaften Dax-Unternehmens. Des Weiteren war sie im arbeitsrechtlichen Dezernat einer renommierten Großkanzlei tätig, sowohl im Rahmen ihres Referendariats als auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin.

Beratungsspektrum

  • Laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen von A(bmahnung) bis Z(ielvereinbarung)
  • Planung, Begleitung und Umsetzung betriebsändernder Maßnahmen
  • Verhandlung mit Betriebsräten und Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen
  • Gestaltung von Arbeitsbedingungen und individueller personeller Maßnahmen
  • Arbeitsrechtliche Prozessführung
  • Arbeits- und datenschutzrechtliche Begleitung von Internal Investigations
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Einführung arbeitsrechtlicher Compliancemaßnahmen wie Hinweisgeber oder Ombudsleute
  • Führungskräfteberatung und Kündigungsschutz
  • Beratung von Geschäftsführern und Organen

Publikationen

  • Kein Schadensersatzanspruch bei einer Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 DS-GVO – Urteilsanmerkung zu LAG Nürnberg v. 25.1.2023, 4 Sa 201/22, ArbeitsrechtAktuell (ArbRAktuell) 2023 S. 237
  • Arbeitszeit: 1:1-Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben durch Referentenentwurf? – ArbeitsrechtAktuell (ArbRAktuell) 2023, S. 221 ff.
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