
Rechtsanwalt Dr. Markus Schmechel berät Arbeitgeber, Geschäftsführer und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Rechtsanwalt Dr. Markus Schmechel studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universidad de Salamanca (Spanien). Im Anschluss daran verfasste er eine zivilrechtliche Dissertation mit verfassungsrechtlichen Einschlägen. Promotionsbegleitend war er als wissenschaftliche Hilfskraft an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl tätig.
Während seines Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle spezialisierte er sich im Arbeitsrecht und absolvierte Stationen in den arbeitsrechtlichen Dezernaten zweier internationaler Großkanzleien. Nach seinem Berufsstart in einer namhaften und international tätigen Wirtschaftskanzlei berät Herr Dr. Schmechel nunmehr im arbeitsrechtlichen Dezernat von FHM.
Herr Dr. Schmechel ist zudem Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg und Autor verschiedener Fachveröffentlichungen.
Wir begleiten Sie bei allen im Betriebsalltag auftretenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Unsere Dauermandanten schätzen unsere gute Erreichbarkeit und die schnelle Beantwortung und Abklärung arbeitsrechtlicher Problematiken. Möchten Sie Unterstützung bei der Erstellung einer komplexeren Abmahnung, dem Entwurf einer Home-Office-Regelung, der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags, haben Sie eine Frage zu Beteiligungsrechten des Betriebsrates oder benötigen Sie eine arbeitsrechtliche Bewertung einer geplanten Vorgehensweise? Wir unterstützen Sie und stehen Ihnen als Berater zur Seite.
Betriebsänderungen erfordern die Unterrichtung des Betriebsrats nebst anschließender Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan. Wir haben in vielen Fällen bei derartigen Verhandlungen über Betriebseinschränkungen und umfangreiche Personalabbaumaßnahmen als Berater fungiert. Genauso wichtig wie die Verhandlungen und die spätere Umsetzung der Maßnahme ist jedoch die Planung im Vorfeld. Auch hier erarbeiten wir gerne gemeinsam mit Ihnen die zielführende Vorgehensweise, um die wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.
„Der richtige Mann bzw. die richtige Frau am richtigen Platz“ – das sollte das Ziel der Personaleinsatzplanung sein. Wir helfen Ihnen bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung Ihrer personalpolitischen Ziele und der optimalen Gestaltung der bestehenden Arbeitsverträge. Und wenn Sie feststellen, dass ein sinnvoller Einsatz eines Mitarbeiters nicht mehr möglich ist, beraten wir sie bei Erörterung von Trennungsmöglichkeiten nebst deren außergerichtlicher oder gerichtlicher Umsetzung.
Wir haben eine große Prozesserfahrung vor Arbeitsgerichten und Zivilgerichten bzw. der Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Gerne vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen bundesweit vor Gericht.
Wir vertreten Führungskräfte, leitende Angestellte und Prokuristen in der Durchsetzung ihrer arbeitsrechtlichen Interessen gegenüber Arbeitgebern. Insbesondere bei drohender oder erfolgter Kündigung suchen wir gemeinsam mit Ihnen den Weg, der Ihr gewünschtes Ziel am Besten verwirklichen kann. Bei uns erhalten Sie eine fundierte und realistische Einschätzung Ihrer Optionen und des wirtschaftlich Denkbaren. Dies kann in einem Fall das Erstreiten einer hohen Abfindung, im anderen Fall ein mehr konsensuales Vorgehen sein: Wir beherrschen beides und kennen als Berater von Arbeitgebern insbesondere auch die Blickrichtung des Unternehmens und die besondere Situation von Führungskräften.
Wir haben Erfahrung in der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, sei es zu Regelungen der Arbeitszeit oder der Ausgestaltung von variablen Vergütungsmodellen. Das Betriebsverfassungsrecht gibt Arbeitgebern und Betriebsräten einen großen Gestaltungsspielraum, den wir mit Blick auf die unternehmerischen Ziele gerne mit Ihnen gemeinsam gestalten
Arbeitsrecht Aktuell (ArbRAktuell) 2023, S. 427 ff.