
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Philip von der Meden berät Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
Dr. Philip von der Meden studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und in Cambridge (Gonville & Caius College). Er promovierte, gefördert durch die Studienstiftung des deutschen Volkes, an der Bucerius Law School in Rechtsphilosophie und studierte parallel dazu Philosophie. Er ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und als Strafverteidiger für eine mittelständische Kanzlei in Hamburg tätig gewesen, bevor er mit Prof. Dr. Michael Fuhlrott und Dr. Mayeul Hiéramente FHM gründete. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Autor diverser Fachpublikationen.
Dr. von der Meden berät regelmäßig in Großverfahren. Besonders häufig ist er im Bereich des Steuerstrafrechts aktiv („Cum/ex“, Umsatzsteuer-Karusselle, Verfahren mit internationalen Bezügen). Neben Unternehmen und Führungskräften gehören auch Steuerberater und Rechtsanwälte zu seinen Mandanten.
Er verfügt über langjährige Erfahrung als Dozent im Strafrecht an verschiedenen Hochschulen (Bucerius Law School, Universität Hamburg, Hochschule Fresenius). Er hat seit 2019 Lehraufträge für Strafprozessrecht und für Wirtschaftsstrafrecht an der Ruhr-Universität Bochum.
Dr. von der Meden wird von verschiedenen Publikationen empfohlen. Die Wirtschaftswoche zählt ihn zu den Top-Anwälten im Wirtschaftsstrafrecht. Handelsblatt/Best Lawyers haben ihn mehrfach im Steuerstrafrecht ausgezeichnet. 2022 ist er als Lawyer of the Year für das Steuerstrafrecht ausgezeichnet worden.
Dr. von der Meden ist seit 2022 ehrenamtlicher Richter am Hanseatischen Anwaltsgericht Hamburg.
Wir verteidigen und vertreten Sie in allen Instanzen gegenüber Strafverfolgungs- und anderen Behörden und vor Gericht. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen, unabhängig davon, wer für die Verteidigung zahlt. Die meisten Mandanten wollen, dass Vorwürfe so schnell und so früh wie möglich ohne Aufsehen und ohne zeitraubende öffentliche Hauptverfahren aus der Welt geschafft werden. Wir versprechen nichts, was wir nicht selbst vollständig beeinflussen können. Wir versprechen Ihnen allerdings, alles in unserer Macht Stehende zu tun, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nach Ihren Vorstellungen abzuwehren.
Im Wirtschaftsleben sind Unternehmen häufig direkt oder mittelbar betroffen, wenn Führungskräfte oder Mitarbeiter in den Fokus von Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden geraten. Ein Teil der Unternehmensverteidigung besteht in der Koordination von Individualverteidigern. Wir verfügen über ein exzellentes Netzwerk mit hochklassigen Verteidigern, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ein anderer Teil der Unternehmensverteidigung besteht in der Abwehr von Einziehungsmaßnahmen und der Verteidigung gegen Unternehmensgeldbußen. Wir wissen, dass gerade für Unternehmen eine professionelle, schnelle und zuverlässige Kommunikation mit zivilrechtlichen Beratern, Unternehmensjuristen und Geschäftsleitern hohe Priorität hat.
Geschäftsleiter sind verpflichtet, Sachverhalte aufzuklären, wenn Anhaltspunkte für strafbare Handlungen oder gravierende Pflichtverletzungen im Unternehmen bestehen. Hierbei helfen wir. Wir profitieren dabei von unserer forensischen Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Wir kooperieren mit erstklassigen IT-Forensikern und können durch die Untersuchungen regelmäßig zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen beitragen.
Wenn Unternehmen oder Privatpersonen durch strafbare Handlungen geschädigt werden, setzt die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatz eine professionelle Interessenvertretung im Strafprozess voraus. Wir erstatten für Sie Strafanzeigen und kommunizieren mit den Strafverfolgungsbehörden. Wir vertreten Sie auch in strafgerichtlichen Verfahren als Nebenkläger. Manchmal ist es aus Kosten- und Effizienzgründen auch sinnvoll, direkt im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Auch dies übernehmen wir für Sie.
Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet. Sie haben aber häufig auch eigene Interessen, die im Straf- oder Bußgeldverfahren zu wahren sind. Wir stellen sicher, dass Sie nicht Gefahr laufen, selbst zum Beschuldigten zu werden und wir beraten und unterstützen Sie in allen anderen Belangen in Ihrer Rolle als Zeuge.
Unternehmen und damit Geschäftsleiter sind verpflichtet, in Abhängigkeit von der Größe und Risikoanfälligkeit ihres Unternehmens dafür Sorge zu tragen, dass kein Mitarbeiter in Korruption verwickelt wird oder andere strafbare Handlungen begeht. Hierfür müssen angemessene Strukturen etabliert, aufrechterhalten und dokumentiert werden.
Fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen können zu finanziellen Schäden und zu Personenschäden führen, die manchmal auch strafrechtliche Relevanz entfalten. In diesen Konstellationen bestehen häufig zahlreiche erfolgversprechende Verteidigungsansätze. In vielen Fällen wird erst aus der Rückschau deutlich, warum bestimmte unerwünschte Folgen eingetreten sind. Dies führt dazu, dass Strafverfolgungsbehörden oftmals vorschnell Verantwortlichkeiten zuschreiben.
Besondere strafrechtliche Risiken treffen insbesondere Arbeitgeber. Häufig ist für eine interessengerechte Beratung eine Berücksichtigung arbeits- und sozialrechtlicher Problemfelder auf der einen und strafrechtlicher Aspekte auf der anderen Seite erforderlich. Insbesondere bei Verfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) sind wir aufgrund unserer besonderen Arbeitsrechts- und Strafrechtsexpertise gut aufgestellt und können Sie aus einer Hand beraten.
In den letzten Jahren werden immer häufiger Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, wo früher ausschließlich mit einem geänderten Steuerbescheid reagiert worden wäre. Weil letztlich fast jeder Fehler im Rahmen der Wahrnehmung steuerlicher Pflichten den Verdacht strafbarer Handlungen begründen kann, nehmen Steuerstrafverfahren zu. In Steuerstrafverfahren muss neben der Verteidigung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden regelmäßig auch eine abgestimmte Vertretung gegenüber der Veranlagungsseite bei den Finanzämtern stattfinden. Denn häufig werden bereits während des laufenden Strafverfahrens geänderte Steuerbescheide erlassen. Hierfür arbeiten wir eng mit verschiedenen Steuerberatern und Steuerrechtlern zusammen.
Wir beraten in Kartellordnungswidrigkeiten- sowie Kartellverfahren mit strafrechtlichen Bezügen. Die häufig parallel stattfindenden Ermittlungen von Bundeskartellamt und Strafverfolgungsbehörden erfordern eine Koordination der Verteidigung und enge Verzahnung zwischen Kartellrechtsexperten und Strafrechtlern. Wir agieren hier als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Ebenen. Darüber hinaus werden wir in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren unterstützend tätig und bringen die auch hier maßgeblichen strafprozessualen Erfahrungen ein.
Insolvenzen führen zu einer strafrechtlichen Überprüfung, ob eine strafbare Insolvenzverschleppung vorlag oder Geschäftsleiter insolvenznahe Delikte, wie z.B. Untreue, Betrug oder Bankrott verwirklicht haben. Regelmäßig ist hier die Zuhilfenahme von betriebswirtschaftlichen Gutachtern erforderlich.
Wir vertreten Sie auch in internationalen Zusammenhängen, insbesondere in Konstellationen, in denen in mehreren Jurisdiktionen Verfahren wegen desselben oder ähnlicher Sachverhalte geführt werden. Wir vertreten Sie auch in Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren. Hierbei versuchen wir häufig, über verfassungsrechtliche Argumentationen eine Auslieferung zu verhindern.
Wir vertreten Sie in strafrechtlichen Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und vor den Oberlandesgerichten. Wir übernehmen dabei die Verteidigung im Revisionsverfahren oder werden bereits in der Instanz beratend und unterstützend tätig.
Wir vertreten Sie vor dem Bundesverfassungsgericht und in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Verfassungs- oder Menschenrechtsbeschwerden sind keine gewöhnlichen Rechtsbehelfe. Die Rechtsprechung verlangt, dass die besondere verfassungsrechtliche Bedeutung eines Falles verdeutlicht wird und dass eine Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung stattfindet. Wir beraten Sie ehrlich zu der Frage, ob Ihr Fall ein verfassungsrechtlicher Fall ist und sich der Weg nach Karlsruhe oder Straßburg lohnen könnte. Häufig muss eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bereits vor der letzten Instanz durch verfassungsrechtlichen Vortrag vorbereitet werden.
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)
- Alumni-Verein der Bucerius Law School
- Alumni-Verein der Studienstiftung des deutschen Volkes
jurisPR-StrafR 14/2022 Anm. 1
jurisPR-StrafR 11/2022 Anm. 4
jurisPR-StrafR 1/2022 Anm. 1
Haufe Online
Die geplante Einführung eines neuen Wiederaufnahmegrundes zu Ungunsten des rechtskräftig Freigesprochenen zeigt einmal mehr, dass das Strafprozessrecht auf dem Weg ist, seine liberalen Wurzeln zu vergessen. Einige Gedanken zur geplanten Gesetzesänderung finden Sie hier.
jurisPR-StrafR 25/2020, Anm. 1 (mit Dr. Langrock)
jurisPR-StrafR 11/2020, Anm. 4