Rechtsanwalt Dr. Max Schwerdtfeger verteidigt und berät Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

Dr. Max Schwerdtfeger studierte Rechtwissenschaft an der Universität Passau, der University of Western Australia (Perth) und der Bucerius Law School (Dr. iur.). Das Referendariat absolvierte er in Hamburg und Frankfurt a.M. Vor seinem Eintritt in die Kanzlei FHM war Dr. Max Schwerdtfeger über sieben Jahre als Rechtsanwalt für bundesweit tätige renommierte Boutiquen sowie für die internationale Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig.

Beratung und Verteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ist der Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Max Schwerdtfeger. Ebenfalls erfahren ist er u.a. in der Beratung zu den strafprozessual geprägten parlamentarischen Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestags sowie der Landesparlamente. Hier vertritt und berät er insbesondere Zeugen, Unternehmen, Behörden und Fraktionen.

Dr. Max Schwerdtfeger ist Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg für Wirtschaftsstrafrecht und das Recht parlamentarischer Untersuchungsausschüsse. Er ist Herausgeber des Nomos-Kommentars zum parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) und kommentiert dort die Vorschriften zum Geheimnisschutz sowie zur Herausgabe von Unterlagen. Das Fachmagazin Juve zählt Dr. Max Schwerdtfeger seit 2021 zu den Aufsteigern im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Auch u.a. Handelsblatt/BestLawyers sowie die WirtschaftsWoche empfehlen ihn seit 2019 als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht sowie Compliance&Corporate Governance.

Wir verteidigen und vertreten Sie in allen Instanzen gegenüber Strafverfolgungs- und anderen Behörden und vor Gericht. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen, unabhängig davon, wer für die Verteidigung zahlt. Die meisten Mandanten wollen, dass Vorwürfe so schnell und so früh wie möglich ohne Aufsehen und ohne zeitraubende öffentliche Hauptverfahren aus der Welt geschafft werden. Wir versprechen nichts, was wir nicht selbst vollständig beeinflussen können. Wir versprechen Ihnen allerdings, alles in unserer Macht Stehende zu tun, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nach Ihren Vorstellungen abzuwehren.

Im Wirtschaftsleben sind Unternehmen häufig direkt oder mittelbar betroffen, wenn Führungskräfte oder Mitarbeiter in den Fokus von Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden geraten. Ein Teil der Unternehmensverteidigung besteht in der Koordination von Individualverteidigern. Wir verfügen über ein exzellentes Netzwerk mit hochklassigen Verteidigern, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ein anderer Teil der Unternehmensverteidigung besteht in der Abwehr von Einziehungsmaßnahmen und der Verteidigung gegen Unternehmensgeldbußen. Wir wissen, dass gerade für Unternehmen eine professionelle, schnelle und zuverlässige Kommunikation mit zivilrechtlichen Beratern, Unternehmensjuristen und Geschäftsleitern hohe Priorität hat.

Geschäftsleiter sind verpflichtet, Sachverhalte aufzuklären, wenn Anhaltspunkte für strafbare Handlungen oder gravierende Pflichtverletzungen im Unternehmen bestehen. Hierbei helfen wir. Wir profitieren dabei von unserer forensischen Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Wir kooperieren mit erstklassigen IT-Forensikern und können durch die Untersuchungen regelmäßig zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen beitragen.

In parlamentarischen Untersuchungsausschüssen werden politisch brisante Sachverhalte aufgeklärt (z.B. „Wirecard“, „Cum/Ex“, „Diesel“, „NSU“ und „NSA“). Die Ausschüsse können dafür Zeugen vernehmen, von Behörden Akten und sowohl von Unternehmen wie auch von Privatpersonen Unterlagen anfordern. Sowohl im Deutschen Bundestag als auch in den Landtagen gilt dabei das Strafprozessrecht; Zeugen etwa sind deshalb verpflichtet, zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen. Falschaussagen sind strafbar. Wir sind erfahren insbesondere in der Beratung von Zeugen, Behörden und Unternehmen.

Wenn Unternehmen oder Privatpersonen durch strafbare Handlungen geschädigt werden, setzt die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatz eine professionelle Interessenvertretung im Strafprozess voraus. Wir erstatten für Sie Strafanzeigen und kommunizieren mit den Strafverfolgungsbehörden. Wir vertreten Sie auch in strafgerichtlichen Verfahren als Nebenkläger. Manchmal ist es aus Kosten- und Effizienzgründen auch sinnvoll, direkt im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Auch dies übernehmen wir für Sie.

Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet. Sie haben aber häufig auch eigene Interessen, die im Straf- oder Bußgeldverfahren zu wahren sind. Wir stellen sicher, dass Sie nicht Gefahr laufen, selbst zum Beschuldigten zu werden und wir beraten und unterstützen Sie in allen anderen Belangen in Ihrer Rolle als Zeuge.

Unternehmen und damit Geschäftsleiter sind verpflichtet, in Abhängigkeit von der Größe und Risikoanfälligkeit ihres Unternehmens dafür Sorge zu tragen, dass kein Mitarbeiter in Korruption verwickelt wird oder andere strafbare Handlungen begeht. Hierfür müssen angemessene Strukturen etabliert, aufrechterhalten und dokumentiert werden.

Fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen können zu finanziellen Schäden und zu Personenschäden führen, die manchmal auch strafrechtliche Relevanz entfalten. In diesen Konstellationen bestehen häufig zahlreiche erfolgversprechende Verteidigungsansätze. In vielen Fällen wird erst aus der Rückschau deutlich, warum bestimmte unerwünschte Folgen eingetreten sind. Dies führt dazu, dass Strafverfolgungsbehörden oftmals vorschnell Verantwortlichkeiten zuschreiben.

Besondere strafrechtliche Risiken treffen insbesondere Arbeitgeber. Häufig ist für eine interessengerechte Beratung eine Berücksichtigung arbeits- und sozialrechtlicher Problemfelder auf der einen und strafrechtlicher Aspekte auf der anderen Seite erforderlich. Insbesondere bei Verfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) sind wir aufgrund unserer besonderen Arbeitsrechts- und Strafrechtsexpertise gut aufgestellt und können Sie aus einer Hand beraten.

In den letzten Jahren werden immer häufiger Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, wo früher ausschließlich mit einem geänderten Steuerbescheid reagiert worden wäre. Weil letztlich fast jeder Fehler im Rahmen der Wahrnehmung steuerlicher Pflichten den Verdacht strafbarer Handlungen begründen kann, nehmen Steuerstrafverfahren zu. In Steuerstrafverfahren muss neben der Verteidigung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden regelmäßig auch eine abgestimmte Vertretung gegenüber der Veranlagungsseite bei den Finanzämtern stattfinden. Denn häufig werden bereits während des laufenden Strafverfahrens geänderte Steuerbescheide erlassen. Hierfür arbeiten wir eng mit verschiedenen Steuerberatern und Steuerrechtlern zusammen.

Wir beraten in Kartellordnungswidrigkeiten- sowie Kartellverfahren mit strafrechtlichen Bezügen. Die häufig parallel stattfindenden Ermittlungen von Bundeskartellamt und Strafverfolgungsbehörden erfordern eine Koordination der Verteidigung und enge Verzahnung zwischen Kartellrechtsexperten und Strafrechtlern. Wir agieren hier als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Ebenen. Darüber hinaus werden wir in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren unterstützend tätig und bringen die auch hier maßgeblichen strafprozessualen Erfahrungen ein.

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WiSteV)
  • Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen e.V. (DVParl)