
Rechtsanwalt Dr. Christoph Henckel berät Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
Dr. Christoph Henckel studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und am Georgetown University Law Center in Washington, DC. Im Anschluss promovierte er zu einem strafprozessualen Thema und war neben der Promotion als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem strafrechtlichen Lehrstuhl an der Bucerius Law School tätig. Auch während des Referendariats legte Herr Henckel seinen Schwerpunkt auf das (Wirtschafts-)Strafrecht, u.a. mit Ausbildungsstationen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin und bei Eurojust in Den Haag.
Vor seiner Tätigkeit bei FHM war Herr Dr. Henckel drei Jahre als Rechtsanwalt in einer bundesweit renommierten, auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Köln tätig. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete die strafrechtliche Beratung von Unternehmen sowie die Verteidigung von Vorständen und Geschäftsführern.
Herr Dr. Henckel ist Autor diverser Fachpublikationen und Mitglied der Redaktion der HRRS.
Wir verteidigen und vertreten Sie in allen Instanzen gegenüber Strafverfolgungs- und anderen Behörden und vor Gericht. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen, unabhängig davon, wer für die Verteidigung zahlt. Die meisten Mandanten wollen, dass Vorwürfe so schnell und so früh wie möglich ohne Aufsehen und ohne zeitraubende öffentliche Hauptverfahren aus der Welt geschafft werden. Wir versprechen nichts, was wir nicht selbst vollständig beeinflussen können. Wir versprechen Ihnen allerdings, alles in unserer Macht Stehende zu tun, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nach Ihren Vorstellungen abzuwehren.
Im Wirtschaftsleben sind Unternehmen häufig direkt oder mittelbar betroffen, wenn Führungskräfte oder Mitarbeiter in den Fokus von Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden geraten. Ein Teil der Unternehmensverteidigung besteht in der Koordination von Individualverteidigern. Wir verfügen über ein exzellentes Netzwerk mit hochklassigen Verteidigern, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ein anderer Teil der Unternehmensverteidigung besteht in der Abwehr von Einziehungsmaßnahmen und der Verteidigung gegen Unternehmensgeldbußen. Wir wissen, dass gerade für Unternehmen eine professionelle, schnelle und zuverlässige Kommunikation mit zivilrechtlichen Beratern, Unternehmensjuristen und Geschäftsleitern hohe Priorität hat.
Geschäftsleiter sind verpflichtet, Sachverhalte aufzuklären, wenn Anhaltspunkte für strafbare Handlungen oder gravierende Pflichtverletzungen im Unternehmen bestehen. Hierbei helfen wir. Wir profitieren dabei von unserer forensischen Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Wir kooperieren mit erstklassigen IT-Forensikern und können durch die Untersuchungen regelmäßig zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen beitragen.
Wenn Unternehmen oder Privatpersonen durch strafbare Handlungen geschädigt werden, setzt die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatz eine professionelle Interessenvertretung im Strafprozess voraus. Wir erstatten für Sie Strafanzeigen und kommunizieren mit den Strafverfolgungsbehörden. Wir vertreten Sie auch in strafgerichtlichen Verfahren als Nebenkläger. Manchmal ist es aus Kosten- und Effizienzgründen auch sinnvoll, direkt im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Auch dies übernehmen wir für Sie.
Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet. Sie haben aber häufig auch eigene Interessen, die im Straf- oder Bußgeldverfahren zu wahren sind. Wir stellen sicher, dass Sie nicht Gefahr laufen, selbst zum Beschuldigten zu werden und wir beraten und unterstützen Sie in allen anderen Belangen in Ihrer Rolle als Zeuge.
Unternehmen und damit Geschäftsleiter sind verpflichtet, in Abhängigkeit von der Größe und Risikoanfälligkeit ihres Unternehmens dafür Sorge zu tragen, dass kein Mitarbeiter in Korruption verwickelt wird oder andere strafbare Handlungen begeht. Hierfür müssen angemessene Strukturen etabliert, aufrechterhalten und dokumentiert werden.
Fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen können zu finanziellen Schäden und zu Personenschäden führen, die manchmal auch strafrechtliche Relevanz entfalten. In diesen Konstellationen bestehen häufig zahlreiche erfolgversprechende Verteidigungsansätze. In vielen Fällen wird erst aus der Rückschau deutlich, warum bestimmte unerwünschte Folgen eingetreten sind. Dies führt dazu, dass Strafverfolgungsbehörden oftmals vorschnell Verantwortlichkeiten zuschreiben.
Besondere strafrechtliche Risiken treffen insbesondere Arbeitgeber. Häufig ist für eine interessengerechte Beratung eine Berücksichtigung arbeits- und sozialrechtlicher Problemfelder auf der einen und strafrechtlicher Aspekte auf der anderen Seite erforderlich. Insbesondere bei Verfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) sind wir aufgrund unserer besonderen Arbeitsrechts- und Strafrechtsexpertise gut aufgestellt und können Sie aus einer Hand beraten.
In den letzten Jahren werden immer häufiger Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, wo früher ausschließlich mit einem geänderten Steuerbescheid reagiert worden wäre. Weil letztlich fast jeder Fehler im Rahmen der Wahrnehmung steuerlicher Pflichten den Verdacht strafbarer Handlungen begründen kann, nehmen Steuerstrafverfahren zu. In Steuerstrafverfahren muss neben der Verteidigung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden regelmäßig auch eine abgestimmte Vertretung gegenüber der Veranlagungsseite bei den Finanzämtern stattfinden. Denn häufig werden bereits während des laufenden Strafverfahrens geänderte Steuerbescheide erlassen. Hierfür arbeiten wir eng mit verschiedenen Steuerberatern und Steuerrechtlern zusammen.
Wir beraten in Kartellordnungswidrigkeiten- sowie Kartellverfahren mit strafrechtlichen Bezügen. Die häufig parallel stattfindenden Ermittlungen von Bundeskartellamt und Strafverfolgungsbehörden erfordern eine Koordination der Verteidigung und enge Verzahnung zwischen Kartellrechtsexperten und Strafrechtlern. Wir agieren hier als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Ebenen. Darüber hinaus werden wir in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren unterstützend tätig und bringen die auch hier maßgeblichen strafprozessualen Erfahrungen ein.
Insolvenzen führen zu einer strafrechtlichen Überprüfung, ob eine strafbare Insolvenzverschleppung vorlag oder Geschäftsleiter insolvenznahe Delikte, wie z.B. Untreue, Betrug oder Bankrott verwirklicht haben. Regelmäßig ist hier die Zuhilfenahme von betriebswirtschaftlichen Gutachtern erforderlich.
Wir vertreten Sie auch in internationalen Zusammenhängen, insbesondere in Konstellationen, in denen in mehreren Jurisdiktionen Verfahren wegen desselben oder ähnlicher Sachverhalte geführt werden. Wir vertreten Sie auch in Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren. Hierbei versuchen wir häufig, über verfassungsrechtliche Argumentationen eine Auslieferung zu verhindern.
Wir vertreten Sie in strafrechtlichen Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und vor den Oberlandesgerichten. Wir übernehmen dabei die Verteidigung im Revisionsverfahren oder werden bereits in der Instanz beratend und unterstützend tätig.
Wir vertreten Sie vor dem Bundesverfassungsgericht und in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Verfassungs- oder Menschenrechtsbeschwerden sind keine gewöhnlichen Rechtsbehelfe. Die Rechtsprechung verlangt, dass die besondere verfassungsrechtliche Bedeutung eines Falles verdeutlicht wird und dass eine Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung stattfindet. Wir beraten Sie ehrlich zu der Frage, ob Ihr Fall ein verfassungsrechtlicher Fall ist und sich der Weg nach Karlsruhe oder Straßburg lohnen könnte. Häufig muss eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bereits vor der letzten Instanz durch verfassungsrechtlichen Vortrag vorbereitet werden.
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)
- Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
- Bucerius Alumni e.V., Fachgruppe Wirtschaftsstrafrecht
jurisPR-StrafR 8/2023 Anm. 4
jurisPR-StrafR 22/2022 Anm. 1
ArbeitsrechtAktuell (ArbRAktuell) 2022, S. 441 ff.
jurisPR-StrafR 14/2022 Anm. 4
jurisPR-StrafR 11/2022 Anm. 1
DStR 2022, 1022 (mit Dr. Matthias Sartorius)