Wirtschaftsstrafrecht

Unternehmerisches Handeln erfolgt in einem normativen Rahmen, der durch den deutschen und europäischen Gesetzgeber vorgegeben wird. Die Straf- und Bußgeldtatbestände des modernen Wirtschaftsstrafrechts erfassen dabei nicht nur Fälle bewusster Gesetzesumgehung, sondern belegen häufig auch fahrlässiges Verhalten mit Sanktionen. Damit steigt das Risiko für Unternehmer und Unternehmen in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden zu geraten. Diese können die Geschäftstätigkeit und den guten Ruf des Unternehmens beeinträchtigen und bringen das Risiko von Geldbußen und Maßnahmen der Vermögensabschöpfung mit sich.

Ihr kompetenter Berater für das Thema Wirtschaftsstrafrecht

In diesen, für Führungskräfte, Mitarbeiter und Unternehmensleitung wirtschaftlich und emotional belastenden Situationen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir arbeiten die Risikolage mit Ihnen auf, führen Sie durch das Minenfeld der Strafprozessordnung und der staatsanwaltschaftlichen Praxis und begleiten Sie, sollte dies aufgrund der Vorwürfe unumgänglich sein, vor Gericht. Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen auch im Bereich der strafrechtlichen Risikoprävention sowie im Rahmen interner Ermittlungen. Wir bieten Ihnen anwaltliche Beratung in sämtlichen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts mit Schwerpunkten im Bereich Kapitalmarktstrafrecht, Korruption, Kartellordnungswidrigkeitenrecht, Insolvenzen, internationales Strafrecht und Wettbewerbsstrafrecht (GeschGehG).

Wir verteidigen und beraten in folgenden Situationen:

  • Verteidigung von Führungskräften und Mitarbeitern in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie in der Hauptverhandlung
  • Unternehmensverteidigung bei Aufsichtspflichtverstößen
  • Unternehmensverteidigung bei drohenden Maßnahmen der Vermögensabschöpfung
  • Verteidigung von Unternehmen und Mitarbeitern in Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Begleitung von Unternehmen bei (möglichen) Straftaten von Mitarbeitern und Führungskräften
  • Internationales Strafrecht (Auslieferungsverfahren, grenzüberschreitende Rechtsverfolgung)
  • Strategische Beratung von Unternehmen und Kanzleien zu strafrechtlichen Fragestellungen
  • Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern im Bereich Criminal Compliance sowie Durchführung von Durchsuchungsschulungen
  • Revisionen
  • Verfassungsbeschwerden
  • TOP Kanzlei Wirtschaftsstrafrecht 2020
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