Wir sind weiterhin in der datenschutzrechtlichen Beratung und Begleitung von Unternehmen tätig. Unser Fokus liegt im Datenschutzrecht auf dem Beschäftigtendatenschutz sowie der datenschutzrechtlichen Begleitung interner Ermittlungen und nicht zuletzt dem Data Incident Management. Datenschutzrechtliche Vorgaben sind nicht erst seit der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten, haben seitdem aber zunehmend stärkeres Gewicht gewonnen. Ermittlungen, bei denen Beweismittel unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben gewonnen werden, unterliegen oftmals dem Risiko eines Beweisverwertungsverbots. Verstöße gegen das Datenschutzrecht sind zudem in hohem Maße bußgeldbewehrt, sodass die Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben essenziell ist.

  • Prüfung und Gestaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • Sicherstellung datenschutzrechtskonformer Ermittlungen
  • Implementierung datenschutzrechtskonformer Handlungsweisen
  • Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden
  • Data Incident Management
  • TOP Kanzlei Datenschutzrecht 2019